Standesamt Pörmitz

Anschrift

Standesamt Pörmitz
Schleizer Straße 17
07907 Oettersdorf


Mail:
standesamt@poermitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pörmitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@poermitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pörmitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pörmitz

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, zumeist rechtlich zulässige, verankerte Begründung eines Beisammenseins von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Pörmitz erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Pörmitz vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Pörmitz antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim Standesamt Pörmitz. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Pörmitz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Pörmitz berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Pörmitz schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Pörmitz

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pörmitz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oettersdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Pörmitz auf Wikipedia.

    Wegweiser:

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