Standesamt Remptendorf

Anschrift

Standesamt Remptendorf
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf


Mail:
standesamt@remptendorf.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Remptendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@remptendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Remptendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Remptendorf

Definition

Eine Heirat definiert eine dokumentierte, gewöhnlich rechtens erlaubte, gefestigte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Remptendorf erklären und die dafür wichtigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Standesamt Remptendorf auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Remptendorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Remptendorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Remptendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Remptendorf

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Remptendorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Remptendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Remptendorf auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Thüringen: