Standesamt Schmalkalden

Anschrift

Standesamt Schmalkalden
Altmarkt 1
98574 Schmalkalden


Mail:
standesamt@schmalkalden.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schmalkalden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 83) 66 71 29
E-Mail: standesamt@schmalkalden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schmalkalden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schmalkalden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schmalkalden ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schmalkalden geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Schmalkalden das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Schmalkalden eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schmalkalden

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, meistenteils rechtlich zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Beziehung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Schmalkalden einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Schmalkalden auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen gefordert sein! Ihr Standesamt in Schmalkalden beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schmalkalden schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schmalkalden

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Schmalkalden-Meiningen

Höhe
295 m ü. NHN

Fläche
105,38 km2

Einwohner
19.555 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
186 Einwohner je km2

Postleitzahl
98574

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SM, MGN

Gemeindeschlüssel
16 0 66 063

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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