Standesamt Stadtroda

Anschrift

Standesamt Stadtroda
Straße des Friedens 17
07646 Stadtroda


Mail:
moebius@stadtroda.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stadtroda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 64 28) 4 41 27
E-Mail: moebius@stadtroda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stadtroda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stadtroda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Stadtroda geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Stadtroda beantragen.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Stadtroda das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Stadtroda eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stadtroda

Definition

Eine Verehelichung bildet eine begründete, gewöhnlich legitim zugestandene, gestärkte Grundlage einer Verbindung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Amt in Stadtroda erklären und die dazu notwendigen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich bei der Behörde in Stadtroda auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Stadtroda klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Stadtroda

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Holzland-Kreis

Höhe
200 m ü. NHN

Fläche
24,18 km2

Einwohner
6570 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
272 Einwohner je km2

Postleitzahl
7646

Vorwahl
36428

KFZ Kennzeichen
SHK, EIS, SRO

Gemeindeschlüssel
16 0 74 094

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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