Standesamt Kloster Veßra
Anschrift
Standesamt Kloster Veßra
Markt 1
98660 Themar
Mail: standesamt@themar.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kloster Veßra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 68 73) 6 88 20
E-Mail: standesamt@themar.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kloster Veßra.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Kloster Veßra
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Kloster Veßra geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kloster Veßra beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Kloster Veßra das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Sollte die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Kloster Veßra eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kloster Veßra
Definition
Eine Trauung bildet eine dokumentierte, vorwiegend gesetzlich zulässige, untermauerte Erklärung eines Verbunds zweier Individuen.
Beschreibung
Die Personen können die Vermählung bei der Behörde in Kloster Veßra aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere holen. Generell sollten Sie selber im Kloster Veßra erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Kloster Veßra antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten unerlässlich sein! Das Standesamt in Kloster Veßra informiert Sie gerne!
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kloster Veßra schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Kloster Veßra
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Hildburghausen
Höhe
330 m ü. NHN
Fläche
20,18 km2
Einwohner
2784 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
138 Einwohner je km2
Postleitzahl
98660
Vorwahl
36873
KFZ Kennzeichen
HBN
Gemeindeschlüssel
16 0 69 051
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kloster Veßra auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Themar.
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