Standesamt Volkmannsdorf

Anschrift

Standesamt Volkmannsdorf
Schleizer Straße 17
07907 Oettersdorf


Mail:
standesamt@volkmannsdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Volkmannsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@volkmannsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Volkmannsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Volkmannsdorf

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, gewöhnlich juristisch statthafte, gefestigte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Volkmannsdorf einleiten und die dazu erforderlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell im Volkmannsdorf erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Volkmannsdorf sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Volkmannsdorf. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Volkmannsdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Volkmannsdorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Volkmannsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Volkmannsdorf

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Volkmannsdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oettersdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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