Standesamt Oberbodnitz
Anschrift
Standesamt Oberbodnitz
Pfarrwinkel 10
07646 Tröbnitz
Mail: standesamt@oberbodnitz.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberbodnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberbodnitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberbodnitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberbodnitz
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Oberbodnitz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberbodnitz geboren sind.
Anbei einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Oberbodnitz das Dokument aus. Es existieren diverse Typen von Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Oberbodnitz einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberbodnitz
Definition
Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, weitgehend gesetzlich erlaubte, festgemachte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Oberbodnitz einleiten und die dazu relevanten Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Oberbodnitz erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gewünscht sein! Ihr Amt in Oberbodnitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberbodnitz schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Oberbodnitz
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberbodnitz auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Tröbnitz.
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