Standesamt Gefell

Anschrift

Standesamt Gefell
Markt 11
07926 Gefell


Mail:
standesamt@stadt-gefell.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:30 – 12:30 / 13:30 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30 / 13:30 – 18:00
Mittwoch: 08:30 – 12:30 / 13:30 – 16:00
Donnerstag:
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gefell vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 66 49) 8 80 41
E-Mail: standesamt@stadt-gefell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gefell.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gefell

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, weitgehend rechtlich rechtmäßige, gefestigte Bestätigung eines Beisammenseins von paarigen Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Gefell anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Generell sollten Sie direkt beim Amt in Gefell antreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim Heiratsamt Gefell. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Gefell angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

Unterlagen

Meistens sind folgende Belege vorzubringen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Standesamt in Gefell stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gefell zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Gefell

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Orla-Kreis

Höhe
550 m ü. NHN

Fläche
45,22 km2

Einwohner
2461 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
54 Einwohner je km2

Postleitzahl
07926

Vorwahl
036649

KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ

Gemeindeschlüssel
16 0 75 131

Bürgermeister
Marcel Zapf (VUB)[2]

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

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