Standesamt Steinach (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Steinach (Thüringen)
Marktplatz 4
96523 Steinach/Thür.


Mail:
standesamt@steinach.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinach (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinach (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinach (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Steinach (Thüringen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Steinach (Thüringen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Steinach (Thüringen) die Urkunde aus. Es existieren diverse Sorten der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Steinach (Thüringen) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinach (Thüringen)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, überwiegend rechtlich statthafte, belegte Form eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Steinach (Thüringen) einleiten und die dazu erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim Amt in Steinach (Thüringen) auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Amt in Steinach (Thüringen) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Steinach (Thüringen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.