Standesamt Großbartloff

Anschrift

Standesamt Großbartloff
Neue Straße 16
37359 Küllstedt


Mail:
standesamt@grossbartloff.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großbartloff vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossbartloff.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großbartloff.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Großbartloff

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, gewöhnlich legitim geregelte, gestärkte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Großbartloff aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Großbartloff erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim verantworlichen Amt in Großbartloff. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Großbartloff angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland aufgelöst, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Stadtbüro in Großbartloff beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Großbartloff

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Großbartloff

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Küllstedt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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