Standesamt Schöndorf (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Schöndorf (Thüringen)
Pößnecker Str. 49
07389 Ranis


Mail:
standesamt@stadt-ranis.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöndorf (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-ranis.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöndorf (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöndorf (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Schöndorf (Thüringen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schöndorf (Thüringen) geboren sind.

Anbei einige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Schöndorf (Thüringen) die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Schöndorf (Thüringen) eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöndorf (Thüringen)

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, weitgehend gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Schöndorf (Thüringen) anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Schöndorf (Thüringen) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Amt in Schöndorf (Thüringen) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schöndorf (Thüringen)

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Orla-Kreis

Höhe
380 m ü. NHN

Fläche
10,57 km2

Einwohner
1648 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
156 Einwohner je km2

Postleitzahl
7389

Vorwahl
03647

KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ

Gemeindeschlüssel
16 0 75 088

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schöndorf (Thüringen)

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Wegweiser:

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