Standesamt Lauterbach (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Lauterbach (Thüringen)
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauterbach (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauterbach (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lauterbach (Thüringen)

Definition

Eine Ehe definiert eine anerkannte, gewöhnlich rechtens zulässige, festgemachte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Lauterbach (Thüringen) einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich im Lauterbach (Thüringen) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Lauterbach (Thüringen). Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lauterbach (Thüringen) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Lauterbach (Thüringen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lauterbach (Thüringen) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lauterbach (Thüringen)

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    69,73 km2

    Einwohner
    4658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99831

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 104

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lauterbach (Thüringen)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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