Standesamt Altenburg

Anschrift

Standesamt Altenburg
Markt 1
04600 Altenburg/Thür.


Mail:
standesamt@altenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altenburg

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, überwiegend gerecht geregelte, belegte Grundlage einer Vereinigung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Altenburg aufnehmen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Altenburg erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim Standesamt Altenburg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Altenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Altenburg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Altenburg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Altenburg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Altenburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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