Standesamt Bocka

Anschrift

Standesamt Bocka
Karl-Marx-Platz 13
07589 Münchenbernsdorf


Mail:
standesamt@muenchenbernsdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bocka vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@muenchenbernsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bocka.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bocka

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, gewöhnlich gerecht geregelte, belegte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt in Bocka einleiten und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt bei der Behörde in Bocka antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantworlichen Amt in Bocka. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Bocka angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Bocka ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bocka zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bocka

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Greiz

    Höhe
    325 m ü. NHN

    Fläche
    15,45 km2

    Einwohner
    2962 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    192 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    7589

    Vorwahl
    36604

    KFZ Kennzeichen
    GRZ, ZR

    Gemeindeschlüssel
    16 0 76 049

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bocka

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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