Standesamt Bocka
Anschrift
Standesamt Bocka
Karl-Marx-Platz 13
07589 Münchenbernsdorf
Mail: standesamt@muenchenbernsdorf.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bocka vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@muenchenbernsdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bocka.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Bocka
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Bocka ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bocka geboren sind.
Hier sind verschiedene grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Bocka die Urkunde aus. Es existieren diverse Versionen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Bocka eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bocka
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Bocka anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Bocka erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Bocka sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Bocka ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bocka zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Bocka
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Greiz
Höhe
325 m ü. NHN
Fläche
15,45 km2
Einwohner
2962 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
192 Einwohner je km2
Postleitzahl
7589
Vorwahl
36604
KFZ Kennzeichen
GRZ, ZR
Gemeindeschlüssel
16 0 76 049
Wegweiser:
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