Standesamt Göschitz

Anschrift

Standesamt Göschitz
Schleizer Straße 17
07907 Oettersdorf


Mail:
standesamt@goeschitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Göschitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goeschitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Göschitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Göschitz

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, überwiegend gerecht erlaubte, festgemachte Basis einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Göschitz erklären und die zu diesem Zweck relevanten Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim Standesamt Göschitz antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Göschitz. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Göschitz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Göschitz informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Göschitz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Göschitz

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Göschitz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oettersdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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