Standesamt Hallungen

Anschrift

Standesamt Hallungen
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hallungen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hallungen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hallungen

Definition

Eine Trauung bildet eine bewiesene, meistenteils legitim zulässige, gefestigte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Hallungen anzeigen und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Hallungen auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hallungen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Hallungen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hallungen schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hallungen

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    69,73 km2

    Einwohner
    4658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99831

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 104

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hallungen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Amt Creuzburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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