Standesamt Lindenkreuz

Anschrift

Standesamt Lindenkreuz
Karl-Marx-Platz 13
07589 Münchenbernsdorf


Mail:
standesamt@muenchenbernsdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lindenkreuz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@muenchenbernsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lindenkreuz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lindenkreuz

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, überwiegend gerecht erlaubte, belegte Form einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Lindenkreuz anzeigen und die hierfür relevanten Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Lindenkreuz vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Lindenkreuz. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lindenkreuz angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Amt in Lindenkreuz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lindenkreuz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lindenkreuz

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Greiz

    Höhe
    325 m ü. NHN

    Fläche
    15,45 km2

    Einwohner
    2962 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    192 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    7589

    Vorwahl
    36604

    KFZ Kennzeichen
    GRZ, ZR

    Gemeindeschlüssel
    16 0 76 049

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lindenkreuz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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