Standesamt Rudolstadt

Anschrift

Standesamt Rudolstadt
Markt 7
07407 Rudolstadt


Mail:
standesamt@rudolstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rudolstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 72) 48 63 41
E-Mail: standesamt@rudolstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rudolstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rudolstadt

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, weitgehend rechtens geregelte, verankerte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Rudolstadt anmelden und die dazu unerlässlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Rudolstadt auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Rudolstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Das Amt in Rudolstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rudolstadt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Rudolstadt

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saalfeld-Rudolstadt

    Höhe
    195 m ü. NHN

    Fläche
    135,18 km2

    Einwohner
    24.450 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    181 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    7407

    Vorwahl
    03672

    KFZ Kennzeichen
    SLF, RU

    Gemeindeschlüssel
    16 0 73 076

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rudolstadt

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