Standesamt Leinefelde-Worbis

Anschrift

Standesamt Leinefelde-Worbis
Rossmarkt 1
37327 Leinefelde-Worbis


Mail:
standesamt@leinefelde-worbis.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leinefelde-Worbis vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 05) 20 01 05
E-Mail: standesamt@leinefelde-worbis.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leinefelde-Worbis.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leinefelde-Worbis

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Leinefelde-Worbisgeborene Personen beim Standesamt Leinefelde-Worbis zu beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Leinefelde-Worbis die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Kategorien der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Leinefelde-Worbis einen Ersatz ersuchen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leinefelde-Worbis

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Leinefelde-Worbis aufnehmen und die dafür notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Leinefelde-Worbis erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Leinefelde-Worbis informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Leinefelde-Worbis zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Leinefelde-Worbis

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Eichsfeld

Höhe
365 m ü. NHN

Fläche
115,79 km2

Einwohner
19.986 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
173 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
EIC, HIG, WBS

Gemeindeschlüssel
16 0 61 115

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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