Standesamt Schmorda
Anschrift
Standesamt Schmorda
Pößnecker Str. 49
07389 Ranis
Mail: standesamt@stadt-ranis.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schmorda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-ranis.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schmorda.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schmorda
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Schmorda aufnehmen und die dafür erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Schmorda erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Schmorda sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Verehelichung. unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können weitere Papiere wichtig sein! Das Standesamt in Schmorda klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Schmorda
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Saale-Orla-Kreis
Höhe
380 m ü. NHN
Fläche
10,57 km2
Einwohner
1648 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
156 Einwohner je km2
Postleitzahl
7389
Vorwahl
03647
KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ
Gemeindeschlüssel
16 0 75 088
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Schmorda
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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