Standesamt Großenstein

Anschrift

Standesamt Großenstein
Dorfstraße 17
07580 Großenstein


Mail:
standesamt@grossenstein.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großenstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Großenstein geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großenstein beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Großenstein das Dokument aus. Es finden sich diverse Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Großenstein eine neue Urkunde beantragen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großenstein

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, meistens juristisch erlaubte, belegte Basis einer Bindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Großenstein aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Großenstein antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Großenstein antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen notwendig sein! Das Standesamt in Großenstein informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.