Standesamt Ruttersdorf-Lotschen

Anschrift

Standesamt Ruttersdorf-Lotschen
Straße des Friedens 17
07646 Stadtroda


Mail:
moebius@stadtroda.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ruttersdorf-Lotschen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 64 28) 4 41 27
E-Mail: moebius@stadtroda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ruttersdorf-Lotschen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ruttersdorf-Lotschen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ruttersdorf-Lotschengeboren wurden, beim Standesamt Ruttersdorf-Lotschen beantragt werden.

Hier sind zahlreiche allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Ruttersdorf-Lotschen das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Ruttersdorf-Lotschen eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ruttersdorf-Lotschen

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, zumeist legitim zulässige, untermauerte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat bei der Behörde in Ruttersdorf-Lotschen aufnehmen und die dafür erforderlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Ruttersdorf-Lotschen erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Ruttersdorf-Lotschen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ruttersdorf-Lotschen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Ruttersdorf-Lotschen

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Holzland-Kreis

Höhe
200 m ü. NHN

Fläche
24,18 km2

Einwohner
6570 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
272 Einwohner je km2

Postleitzahl
7646

Vorwahl
36428

KFZ Kennzeichen
SHK, EIS, SRO

Gemeindeschlüssel
16 0 74 094

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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