Standesamt Lauscha

Anschrift

Standesamt Lauscha
Bahnhofstr. 12
98724 Lauscha


Mail:
stadtverwaltung@lauscha.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 13:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauscha vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 67 02) 2 90 13
E-Mail: stadtverwaltung@lauscha.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauscha.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lauscha

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Lauscha geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lauscha beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Lauscha das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Lauscha eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lauscha

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, zumeist juristisch zugestandene, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Lauscha anmelden und die dazu notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Lauscha antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Lauscha berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lauscha zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.