Standesamt Albersdorf (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Albersdorf (Thüringen)
Markt 3
07639 Bad Klosterlausnitz


Mail:
standesamt@albersdorf.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Albersdorf (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@albersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Albersdorf (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Albersdorf (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Albersdorf (Thüringen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Albersdorf (Thüringen) geboren sind.

Hier einige verschiedene allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Albersdorf (Thüringen) das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Albersdorf (Thüringen) eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Albersdorf (Thüringen)

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, meistenteils zulässig zulässige, verankerte Erklärung einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt Albersdorf (Thüringen) erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Albersdorf (Thüringen) antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Albersdorf (Thüringen) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.