Standesamt Quaschwitz

Anschrift

Standesamt Quaschwitz
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg


Mail:
standesamt@quaschwitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quaschwitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@quaschwitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quaschwitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Quaschwitz

Definition

Eine Heirat bildet eine anerkannte, meistenteils gerecht rechtmäßige, gestärkte Form einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung bei der Behörde in Quaschwitz einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber im Quaschwitz antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Quaschwitz sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Quaschwitz gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Quaschwitz informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Quaschwitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Quaschwitz

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Quaschwitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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