Standesamt Frankendorf

Anschrift

Standesamt Frankendorf
Karl-Alexander-Straße 134 a
99441 Mellingen


Mail:
standesamt@frankendorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@frankendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankendorf

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, vorwiegend zulässig legale, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Frankendorf anzeigen und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Frankendorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Frankendorf . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Frankendorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Amt in Frankendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Frankendorf

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankendorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Mellingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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