Standesamt An der Schmücke

Anschrift

Standesamt An der Schmücke
Am Bahnhof 43
06577 An der Schmücke


Mail:
standesamt@stadtanderschmuecke.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt An der Schmücke vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtanderschmuecke.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt An der Schmücke.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt An der Schmücke

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistens juristisch rechtmäßige, festgemachte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt An der Schmücke erklären und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in An der Schmücke erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in An der Schmücke . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in An der Schmücke gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in An der Schmücke ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    An der Schmücke

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Kyffhäuserkreis

    Höhe
    180 m ü. NHN

    Fläche
    95,28 km2

    Einwohner
    5948 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    62 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6577

    Vorwahl
    34673

    KFZ Kennzeichen
    KYF, ART, SDH

    Gemeindeschlüssel
    16 0 65 088

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    An der Schmücke

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt An der Schmücke.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von An der Schmücke auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Thüringen: