Standesamt Schwarzbach (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Schwarzbach (Thüringen)
Karl-Marx-Platz 13
07589 Münchenbernsdorf


Mail:
standesamt@muenchenbernsdorf.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzbach (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@muenchenbernsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzbach (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzbach (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schwarzbach (Thüringen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schwarzbach (Thüringen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Schwarzbach (Thüringen) die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Formen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Schwarzbach (Thüringen) einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzbach (Thüringen)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, meistens juristisch rechtmäßige, gesicherte Basis einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Schwarzbach (Thüringen) anzeigen und die hierfür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Schwarzbach (Thüringen) vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Schwarzbach (Thüringen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schwarzbach (Thüringen) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schwarzbach (Thüringen)

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Greiz

Höhe
325 m ü. NHN

Fläche
15,45 km2

Einwohner
2962 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
192 Einwohner je km2

Postleitzahl
7589

Vorwahl
36604

KFZ Kennzeichen
GRZ, ZR

Gemeindeschlüssel
16 0 76 049

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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