Standesamt Christes

Anschrift

Standesamt Christes
Zella-Meininger-Straße 6
98547 Schwarza


Mail:
standesamt@christes.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Christes vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@christes.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Christes.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Christes

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Christesgeborene Personen beim Standesamt Christes zu beantragen.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Christes das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Christes eine neue Urkunde beantragen. Hierfür werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Christes

Definition

Eine Ehe definiert eine bewiesene, weitgehend gerecht rechtmäßige, festgemachte Form eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt in Christes einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich im Christes erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Christes sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Das Amt in Christes informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Christes zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.