Standesamt Krayenberggemeinde
Anschrift
Standesamt Krayenberggemeinde
Bahnhofstraße 11
36460 Krayenberggemeinde
Mail: standesamt@krayenberggemeinde.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Krayenberggemeinde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@krayenberggemeinde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Krayenberggemeinde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Krayenberggemeinde
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Krayenberggemeinde anzeigen und die hierfür relevanten Dokumente erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Krayenberggemeinde vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Krayenberggemeinde antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Amt in Krayenberggemeinde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Krayenberggemeinde
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Thüringen
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Krayenberggemeinde
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Stadtgeschichte
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