Standesamt Milda

Anschrift

Standesamt Milda
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla/Thür.


Mail:
standesamt@milda.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Milda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@milda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Milda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Milda

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine begründete, meistens zulässig legale, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung bei der Behörde in Milda anzeigen und die dafür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Amt in Milda vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Milda sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Milda gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Standesamt in Milda klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Milda zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Milda

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Milda

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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