Standesamt Neustadt an der Orla

Anschrift

Standesamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla


Mail:
standesamt@neustadtanderorla.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt an der Orla vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 64 81) 8 51 37
E-Mail: standesamt@neustadtanderorla.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt an der Orla.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt an der Orla

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neustadt an der Orlageborene Personen beim Standesamt Neustadt an der Orla zu beantragen.

Hier sind ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Neustadt an der Orla die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Neustadt an der Orla eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt an der Orla

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine amtliche, vorwiegend gerecht zulässige, gesicherte Basis einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Neustadt an der Orla anmelden und die hierbei relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Neustadt an der Orla auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Das Standesamt in Neustadt an der Orla klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Neustadt an der Orla

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Orla-Kreis

Höhe
300 m ü. NHN

Fläche
86,08 km2

Einwohner
9022 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2

Postleitzahl
7806

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ

Gemeindeschlüssel
16 0 75 073

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neustadt an der Orla

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