Standesamt Amt Wachsenburg

Anschrift

Standesamt Amt Wachsenburg
Erfurter Straße 42
99334 Amt Wachsenburg


Mail:
standesamt@amt-wachsenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Amt Wachsenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-wachsenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Amt Wachsenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Amt Wachsenburg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine behördliche, überwiegend gerecht zugestandene, verankerte Bestätigung einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Amt Wachsenburg erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst im Amt Wachsenburg vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Amt Wachsenburg antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei der Behörde in Amt Wachsenburg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Amt Wachsenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Amt Wachsenburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Amt Wachsenburg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Amt Wachsenburg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Amt Wachsenburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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