Standesamt Waltersdorf

Anschrift

Standesamt Waltersdorf
Pfarrwinkel 10
07646 Tröbnitz


Mail:
standesamt@waltersdorf.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waltersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waltersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waltersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waltersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Waltersdorfgeborene Personen beim Standesamt Waltersdorf zu beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Waltersdorf die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Sorten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird für verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Waltersdorf einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waltersdorf

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich legale, gefestigte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Waltersdorf einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Waltersdorf vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Waltersdorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Waltersdorf schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.