Standesamt Ruhla

Anschrift

Standesamt Ruhla
Am Park 18
99842 Ruhla


Mail:
standesamt@ruhla.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ruhla vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 69 29) 82 50
E-Mail: standesamt@ruhla.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ruhla.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ruhla

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine dokumentierte, zumeist zulässig erlaubte, verankerte Basis einer Verbindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Ruhla erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Amt in Ruhla erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Ruhla antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim Heiratsamt Ruhla. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Ruhla angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Ruhla informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ruhla zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Ruhla

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    440 m ü. NHN

    Fläche
    38,55 km2

    Einwohner
    5352 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    139 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99842

    Vorwahl
    36929

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 066

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ruhla

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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