Standesamt St.Gangloff

Anschrift

Standesamt St.Gangloff
Am Alten Versuchsfeld 1
07629 Hermsdorf/Thür.


Mail:
standesamt@st-gangloff.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt St.Gangloff vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@st-gangloff.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt St.Gangloff.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt St.Gangloff

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt St.Gangloff ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in St.Gangloff geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in St.Gangloff die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt St.Gangloff eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt St.Gangloff

Definition

Eine Hochzeit benennt eine bewiesene, meistenteils gerecht statthafte, gestärkte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt St.Gangloff einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in St.Gangloff auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Amt in St.Gangloff klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt St.Gangloff zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.