Standesamt Neumark

Anschrift

Standesamt Neumark
Hauptstraße 23
99439 Neumark


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standesamt@

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neumark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neumark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neumark

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, meistenteils zulässig zugestandene, gesicherte Basis eines Bündnisses beider Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Neumark aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Neumark vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Neumark. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Neumark angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

Unterlagen

Meistens sind folgende Dokumente vorzubringen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente relevant sein! Das Amt in Neumark berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Neumark

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Weimarer Land

Höhe
193 m ü. NHN

Fläche
8,67 km2

Einwohner
474 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
55 Einwohner je km2

Postleitzahl
99439

Vorwahl
036452

KFZ Kennzeichen
AP, APD

Gemeindeschlüssel
16 0 71 061

Bürgermeister
Konstantin Pfeiffer

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