Standesamt Am Ohmberg

Anschrift

Standesamt Am Ohmberg
Fleckenstraße 49
37345 Am Ohmberg


Mail:
standesamt@am-ohmberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Am Ohmberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@am-ohmberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Am Ohmberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Am Ohmberg

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend legitim zulässige, belegte Grundlage einer Beziehung von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Am Ohmberg erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Am Ohmberg vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Am Ohmberg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Am Ohmberg gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Trauamt in Am Ohmberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Am Ohmberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Am Ohmberg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Am Ohmberg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Am Ohmberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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