Standesamt Petersberg (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Petersberg (Thüringen)
Markt 27
07607 Eisenberg/Thür.


Mail:
standesamt@petersberg.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petersberg (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petersberg (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Petersberg (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Petersberg (Thüringen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Petersberg (Thüringen) geboren sind.

Hier sind verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Petersberg (Thüringen) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Formen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei diverse bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Petersberg (Thüringen) eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Petersberg (Thüringen)

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, weitgehend gerecht legale, untermauerte Basis eines Bündnisses von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Petersberg (Thüringen) einleiten und die hierfür wichtigen Nachweise. holen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Petersberg (Thüringen) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Petersberg (Thüringen) antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Trauamt in Petersberg (Thüringen) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Petersberg (Thüringen) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.