Standesamt Wiesenfeld

Anschrift

Standesamt Wiesenfeld
Kreisstraße 4
37308 Schimberg


Mail:
standesamt@wiesenfeld.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wiesenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Wiesenfeldgeborene Personen beim Standesamt Wiesenfeld zu beantragen.

Hier einige mehrere allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Wiesenfeld die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten von Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für verschiedene bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Wiesenfeld einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiesenfeld

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, vorwiegend juristisch geregelte, gesicherte Form einer Bindung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Wiesenfeld aufnehmen und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell bei der Behörde in Wiesenfeld auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Wiesenfeld sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Wiesenfeld berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wiesenfeld zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.