Standesamt Leimbach (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Leimbach (Thüringen)
Kirchplatz 8b
36433 Bad Salzungen


Mail:
standesamt@badsalzungen.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leimbach (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 95) 67 11 32
E-Mail: standesamt@badsalzungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leimbach (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leimbach (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Leimbach (Thüringen)geborene Personen beim Standesamt Leimbach (Thüringen) zu beantragen.

Hier einige mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Leimbach (Thüringen) die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Leimbach (Thüringen) einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leimbach (Thüringen)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils gesetzlich geregelte, verankerte Basis einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt Leimbach (Thüringen) erklären und die hierbei erforderlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Leimbach (Thüringen) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Leimbach (Thüringen) sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Leimbach (Thüringen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Leimbach (Thüringen)

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Wartburgkreis

Höhe
241 m ü. NHN

Fläche
152,02 km2

Einwohner
22.976 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
151 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WAK, EA, SLZ

Gemeindeschlüssel
16 0 63 003

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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