Standesamt Oppurg

Anschrift

Standesamt Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg


Mail:
standesamt@oppurg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oppurg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oppurg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oppurg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oppurg

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, überwiegend gesetzlich zugestandene, untermauerte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Amt in Oppurg aufnehmen und die hierbei erforderlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Oppurg erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Oppurg antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Oppurg. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Oppurg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Oppurg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oppurg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Oppurg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oppurg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oppurg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oppurg auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Thüringen: