Standesamt Dittersdorf

Anschrift

Standesamt Dittersdorf
Schleizer Straße 17
07907 Oettersdorf


Mail:
standesamt@dittersdorf.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dittersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dittersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dittersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dittersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Dittersdorfgeboren wurden, beim Standesamt Dittersdorf beantragt werden.

Anbei mehrere allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Dittersdorf die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird bei diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Dittersdorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dittersdorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, gewöhnlich gesetzlich zugestandene, belegte Basis einer Vereinigung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Dittersdorf anzeigen und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Dittersdorf auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Stadtbüro in Dittersdorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Dittersdorf zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.