Standesamt Marth

Anschrift

Standesamt Marth
Steingraben 49
37318 Hohengandern


Mail:
standesamt@marth.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Marth ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Marth geboren sind.

Nachstehend sind ein paar Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Marth die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Marth eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marth

Definition

Eine Ehe benennt eine amtliche, weitgehend juristisch statthafte, belegte Bestätigung eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Marth anzeigen und die dafür wichtigen Papiere erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Marth auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Marth antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Marth beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Marth zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.