Standesamt Gössitz
Anschrift
Standesamt Gössitz
Pößnecker Str. 49
07389 Ranis
Mail: standesamt@stadt-ranis.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gössitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-ranis.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gössitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Gössitz
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen können die Heirat bei der Behörde in Gössitz anmelden und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Gössitz vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Gössitz sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage erforderlich sein! Ihr Amt in Gössitz informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Gössitz
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Saale-Orla-Kreis
Höhe
380 m ü. NHN
Fläche
10,57 km2
Einwohner
1648 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
156 Einwohner je km2
Postleitzahl
7389
Vorwahl
03647
KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ
Gemeindeschlüssel
16 0 75 088
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Gössitz
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ranis.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gössitz auf Wikipedia.
Wegweiser:
Startseite » Thüringen » Standesamt Gössitz