Standesamt Kirchgandern

Anschrift

Standesamt Kirchgandern
Steingraben 49
37318 Hohengandern


Mail:
standesamt@kirchgandern.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchgandern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchgandern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchgandern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchgandern

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Kirchgandern geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchgandern beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Kirchgandern die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Sorten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Kirchgandern eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchgandern

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine amtliche, meistens gesetzlich statthafte, untermauerte Form eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Kirchgandern anmelden und die dafür erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Kirchgandern vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Das Stadtbüro in Kirchgandern informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kirchgandern schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.