Standesamt Masserberg

Anschrift

Standesamt Masserberg
Hauptstraße 37
98666 Masserberg


Mail:
standesamt@masserberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Masserberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@masserberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Masserberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Masserberg

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, weitgehend rechtens statthafte, belegte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Masserberg aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente erhalten. Generell sollten Sie persönlich im Masserberg erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Masserberg antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Standesamt Masserberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Masserberg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Masserberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Masserberg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Masserberg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Masserberg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Masserberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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