Standesamt Arnstadt

Anschrift

Standesamt Arnstadt
Markt 1
99310 Arnstadt


Mail:
standesamt@arnstadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 28) 74 58 35
E-Mail: standesamt@arnstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Arnstadt

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistens zulässig zugestandene, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Arnstadt anmelden und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Arnstadt antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Standesamt Arnstadt. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Arnstadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland getrennt, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Belege notwendig sein! Das Stadtbüro in Arnstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Arnstadt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Arnstadt

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Ilm-Kreis

    Höhe
    288 m ü. NHN

    Fläche
    104,99 km2

    Einwohner
    27.330 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    260 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99310

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    IK, ARN, IL

    Gemeindeschlüssel
    16 0 70 004

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    Landesportal Thüringen

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    Arnstadt

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