Standesamt Pößneck
Anschrift
Standesamt Pößneck
Markt 11
07381 Pößneck
Mail: standesamt@poessneck.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pößneck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 36 47) 50 03 10
E-Mail: standesamt@poessneck.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pößneck.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Pößneck
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Pößneck aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Pößneck auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Pößneck ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Pößneck
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Saale-Orla-Kreis
Höhe
220 m ü. NHN
Fläche
24,43 km2
Einwohner
11.654 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
477 Einwohner je km2
Postleitzahl
7381
Vorwahl
03647
KFZ Kennzeichen
SOK, LBS, PN, SCZ
Gemeindeschlüssel
16 0 75 085
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Pößneck
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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