Standesamt Schloßvippach

Anschrift

Standesamt Schloßvippach
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach


Mail:
standesamt@schlossvippach.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schloßvippach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schlossvippach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schloßvippach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schloßvippach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Schloßvippach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schloßvippach beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Schloßvippach die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schloßvippach eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schloßvippach

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, vorwiegend juristisch zugestandene, gefestigte Erklärung eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Schloßvippach aufnehmen und die hierfür relevanten Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Standesamt Schloßvippach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Schloßvippach berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.